Bereits 83 Prozent der Eltern haben von Jugendschutzsoftware gehört, dennoch wissen viele nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Das ergab die Studie „Jugendschutzsoftware im Elternhaus: Kenntnisse, Erwartungen und Nutzung. Stand der Forschung“, welche das Hans-Bredow-Institut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchführte. Nur 20 Prozent der Eltern setzen eine Jugendschutzsoftware ein.
Unser neuer Schwerpunkt Jugendschutzsoftware führt deshalb in das Thema ein und gibt Eltern Orientierung und Tipps, wie sie vorgehen können, um ihre Kinder sicher auf dem Weg ins Netz zu begleiten. Er besteht aus einer Themenseite, 5 Goldenen Regeln sowie Tipps für jüngere und ältere Kinder. Ein Glossar erklärt überdies Begriffe wie „Negativliste“ oder „automatische Klassifizierung“. Alltägliche Familiensituationen mit Eltern-Tipps zu Jugendschutzsoftware runden das Thema ab.
Wie funktioniert Jugendschutzsoftware?
Generell untersucht eine Jugendschutzsoftware Webseiten nach bestimmten Mustern und blockiert solche, die als problematisch eingeschätzt werden. Eltern können eine Jugendschutzsoftware auf ihrem Computer installieren und so einstellen, dass ein für die Altersgruppen ihrer Kinder entsprechender Zugang zu Internetinhalten möglich ist. Um Inhalte und bestimmte Webseiten im Internet zu sperren, stehen verschiedene Filterverfahren zur Verfügung.
Es gibt drei unterschiedliche Methoden zur Filterung von Webseiten. Die redaktionelle Klassifizierung durch qualifizierte Fachleute, die automatische Klassifizierung durch ein Computerprogramm sowie die Selbstklassifizierung durch Anbieter von Internetseiten. Bei einer redaktionellen Klassifizierung schauen sich Personen die Webseiten und ihre Inhalte an. Sie haben dann zwei Möglichkeiten, Seiten zu klassifizieren. Sie können entweder eine Positivliste anlegen, in die sie die Webseiten eintragen, die für Kinder geeignet sind und deren Aufruf erlaubt ist - alle anderen sind blockiert. So gehen beispielsweise die Redaktionen von fragFINN, Blinde Kuh und Helles Köpfchen vor. Oder sie legen eine Negativliste an, in die sie Webseiten eintragen, die blockiert werden sollen. Es werden dann nur die blockierten Webseiten nicht angezeigt – alle anderen sind zugänglich. Übrigens können Eltern Positivlisten im Browser auch selbst einstellen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Kindern eine eigene Startseite einzurichten, die sie gleich auf kindgerechte Webseiten führt. SCHAU HIN! empfiehlt dafür die Kinderstartseite www.meine-startseite.de.
Welche Einstellungen Eltern am Computer vornehmen können, um mittels technischer Hilfen mehr Sicherheit für ihre Kinder zu erreichen, hat SCHAU HIN! in wenigen Schritten hier übersichtlich zusammengefasst.
Die automatische Klassifizierung erfolgt nicht durch Menschen, sondern durch ein Computerprogramm. Das Programm durchsucht Webseiten nach Schlüsselwörtern, die zum Beispiel auf rassistische oder pornographische Inhalte schließen lassen. Werden diese Begriffe gefunden, werden die Webseiten automatisch blockiert.
Ein neues Verfahren arbeitet mit der Selbstklassifizierung durch die Anbieter. Dabei wird eine komplette Webseite oder ihre einzelnen Unterseiten vom Anbieter selbst mit einem Label versehen, das den Inhalt der Webseite klassifiziert. Die Jugendschutzsoftware liest beim Aufruf der Website dieses Label aus und entscheidet anhand der Nutzereinstellung, ob die Webseite angezeigt werden darf oder nicht.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren finden Eltern im SCHAU HIN! Glossar.
Technischer Schutz bietet bislang nur eine eingeschränkte Sicherheit
Technische Hilfen reichen allein aber keinesfalls aus. Eltern müssen ihre Kinder im Netz begleiten und mit ihnen über problematische Inhalte reden bzw. Vereinbarungen treffen. Trotzdem können technische Hilfen ihre Sicherheitsbemühungen unterstützen. Sie blockieren einen Teil der problematischen Webseiten und bieten Hilfen, um den Surfraum zum Beispiel auf Inhalte zu beschränken, die kindgerecht sind. Allerdings läuft Jugendschutzsoftware bislang fast nur auf Windows-Rechnern. Für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablet-PCs) gibt es inzwischen zwar Möglichkeiten zur Programm- und Internetsteuerung, deren Tauglichkeit ist aber noch unklar. Auch beim Mailen oder Chatten sind diese Programme bisher wirkungslos. Zudem werden derzeit auch noch zu viele Webseiten blockiert, die für Kinder geeignet sind („Overblocking“).
SCHAU HIN! hat für Eltern 5 Goldene Regeln zu Jugendschutzsoftware zusammengestellt.
1. Informieren Sie sich über technische Hilfen. Diese reichen von Sicherheitseinstellungen beim Betriebssystem und Browser bis hin zum Installieren einer Jugendschutzsoftware.
2. Verlassen Sie sich nicht 100%ig auf Jugendschutzsoftware. Denken Sie stets daran, dass Jugendschutzsoftware nur einen eingeschränkten Schutz bieten kann. Reden Sie daher mit Ihren Kindern über problematische Inhalte wie Pornographie oder Gewalt auf Webseiten und treffen Sie mit Ihren Kindern Vereinbarungen über die Internetnutzung. Auf keinen Fall können technische Hilfen die Medienerziehung durch Eltern ersetzen. Übrigens: Inzwischen kann man auch mit vielen Spielkonsolen und Handys online gehen. Prüfen Sie, ob im Gerät Ihres Kindes eine Jugendschutzsoftware eingebaut und aktiviert ist.
3. Berücksichtigen Sie das Alter und die Kompetenzen Ihres Kindes. Wählen Sie demnach die beste Schutzmethode für Ihr Kind aus.
4. Jüngere Kinder brauchen besonderen Schutz. Hier bietet es sich an, eine Positivliste mit guten Kinderseiten zusammenzustellen. Eine Liste mit interessanten Internetangeboten bieten Ihnen beispielsweise die Kindersuchmaschinen fragFINN, Blinde Kuh und Helles Köpfchen. Richten Sie jüngeren Kindern zudem eine geeignete Startseite ein, z.B. mit www.meine-startseite.de.
5. Ältere Kinder haben andere Ansprüche und brauchen größere Bewegungsfreiräume. Jugendschutzsoftware ist hier, wenn sie richtig verwendet und altersgerecht eingestellt wird, eine sinnvolle Unterstützung.
Einen Überblick über existierende Jugendschutzsoftware hat Ihnen klicksafe hier zusammengestellt. Aber Achtung: Einige Programme sind kostenpflichtig!