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VON WEGEN GRATIS - Abo ohne Bestellung

Logos, Klingeltöne oder Spiele lassen sich oft einfach per SMS anfordern. Dass dabei schnell ein Vertrag für ein Abonnement geschlossen ist, übersehen gerade Kinder und Jugendliche leicht.

 

16.02.2009

Zwar müssen die Kosten für Bestellungen per SMS in der Werbung angegeben sein, häufig werden sie aber im Kleingedruckten versteckt. Wie teuer der Service tatsächlich ist, erfahren Kinder und Jugendliche oft erst beim Blick auf die Handyrechnung. Richtig teuer kann es werden, wenn mit dem angeblich gratis bestellten Klingelton ein Abo verbunden ist, für das regelmäßig Geld abgebucht wird. Sinnvoll für Kinder ist daher ein Handy mit einer Prepaid- Karte, bei der nur ein vorher eingezahlter Betrag genutzt werden kann. Bei einem Handy mit laufendem Vertrag ist es möglich, kostenpflichtige Dienste beim Mobilfunkanbieter sperren zu lassen.

Richtig reagieren bei ungewollten Abos
Laut Gesetz müssen die Anbieter solcher Dienste deutlich über die Vertragsinhalte informieren. Der Vertrag kommt nur durch eine Bestätigung, meistens per SMS, zustande. Teilt der Anbieter die Bedingungen nicht mit und stellt trotzdem Kosten in Rechnung, müssen Sie diese nicht zahlen. Behauptet ein Anbieter, dass Ihr minderjähriges Kind ein (vermeintlich kostenloses) Abo abgeschlossen hat, ist der Vertrag unwirksam, wenn die Eltern die Genehmigung verweigern. Denn auch im Internet gilt: Voll geschäftsfähig ist man erst mit 18 Jahren. Minderjährige ab Vollendung des 7. Lebensjahres sind lediglich beschränkt geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte, durch die Ihr Kind nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil hat, müssen von Ihnen als gesetzliche Vertreter genehmigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Sobald Ihr Kind eine Verpfl ichtung eingeht, was bei einem Abo der Fall ist, kann nicht mehr nur von einem rechtlichen Vorteil zugunsten Ihres Kindes ausgegangen werden. Weisen Sie den Anbieter in einem Brief darauf hin, dass Sie dem Vertrag nicht zustimmen. Weitere Infos und Musterbriefe gibt es z.B. bei der Verbraucherzentrale Berlin auf www.vz-berlin.de.


Achtung

Kinder sollten frühzeitig lernen, vorsichtig mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Die Adresse oder auch die Handynummer sind für Fremde tabu. Reden Sie mit Ihrem Kind und erklären Sie, welche Nachteile und Gefahren damit verbunden sind. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind klare Regeln für den umgang mit dem Handy. Dazu sollte auch gehören, dass es Sie fragt, wenn es Handy-Logos oder Klingeltöne bestellt.


Tipp

Es macht Kindern Spaß und kostet kein Geld, sich einfach selbst einen eigenen Klingelton nach Wunsch zu erstellen. Eine Anleitung gibt es unter www.handysektor.de.


Abzocke erkennen

In der Broschüre „Abzocke im Internet. Erst durchblicken, dann anklicken“ finden Eltern Tipps für den umgang mit Internet- Angeboten. Die Broschüre wird von der Initiative Klicksafe und der Verbraucherzentrale kostenlos herausgegeben. Mehr unter www.klicksafe.de.


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