FAQ
Häufige Fragen

Zeigen Kinder ihre Internet-Profile
ihren Eltern?
Alle anzeigen / Alle verstecken
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Was versteht man unter sensiblen / persönlichen Daten?
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- Unter persönlichen Daten versteht man Angaben, die nähere Informationen über eine Person liefern, wie z.B. der Name, die E-Mail-Adresse oder Anschrift, Interessen, Hobbys oder Nutzungsgewohnheiten, eigene Fotos und Videos.
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Warum müssen persönliche Daten im Internet besonders geschützt werden?
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- Wie der Schlüssel zur Wohnung, stellen diese Informationen den Schlüssel zu einem sehr privaten Bereich eines Menschen dar. Und wer würde schon freiwillig seinen Haustürschlüssel herausgeben?
- Gerade im Internet ist Vorsicht geboten, weil sich einmal in das Internet eingestellte Informationen nicht sicher löschen lassen. Außerdem mögen einzelne Informationen für sich genommen belanglos erscheinen. In Verbindung mit anderen Daten können sie aber sehr viel über eine Person verraten.
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Warum können einmal in das Internet eingestellte Daten nicht gelöscht werden?
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- Selbst wenn Bilder oder Texte bereits wenige Minuten nachdem sie in das Internet eingestellt wurden wieder aus dem Netz genommen werden, gibt es keine 100prozentige Sicherheit, dass die Dateien auch wirklich für immer verschwunden sind.
- Grund: Andere Internetnutzer könnten in der Zwischenzeit eine Kopie gemacht haben. Das geht durch das direkte Kopieren oder über einen Screenshot (bei dem der Bildschirm abfotografiert wird). Was die betreffende Person mit den Texten oder Fotos macht, ist dann nicht mehr zu steuern.
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Was ist für Kinder beim Thema „Schutz der eigenen Daten im Internet“ wichtig?
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- Zum verantwortlichen Umgang mit elektronischen Medien gehört auch ein kompetenter Umgang mit den eigenen persönlichen Daten im Netz.
- Da die Informationen, die einmal in das Internet eingestellt wurden, nicht mehr zu kontrollieren sind, ist es wichtig, von Beginn an ein Problembewusstsein für das Einstellen von persönlichen Daten im Internet zu entwickeln.
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Warum sind persönliche Daten besonders sensibel?
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- War das peinliche Partyfoto eigentlich nur für die Freundin bestimmt, ist der Spaß schnell vorbei, wenn der ganze Schulhof auch noch Wochen später das Bild im Internet ansehen kann. Einmal in das Internet eingestellte Informationen lassen sich nicht mehr kontrollieren. Was heute lustig und harmlos erscheint, ist morgen vielleicht peinlich und entwürdigend. Auch können Daten von anderen Internetnutzern gespeichert, vervielfältigt und in einem anderen Kontext wiederverwendet werden.
- Neben dem Kontrollverlust gibt es weitere Gefahren: Sind die Kontaktdaten wie Handynummer und E-Mail-Adresse in der Schule oder im Internet bekannt, können sie von anderen missbraucht werden. Die häufigsten Gefahren:
Cyber-Bullying (auch Cyber-Mobbing genannt)
Darunter versteht man das gezielte Beleidigen, Beschimpfen oder Bloßstellen per SMS, E-Mail oder im Chat. Beispiel: Demütigende Videos werden aufgenommen und herumgeschickt, z.B. werden Schüler auf der Schultoilette gefilmt.
Jugendgefährdende Inhalte
Kindern können jugendgefährdende Inhalte zugesendet werden. Beispiel: Videos mit Gewaltdarstellungen, pornografische Aufnahmen oder Texte mit rechtsextremen Inhalten.
Kontaktaufnahme mit sexuellem Hintergrund
Manche Nutzer bahnen über das Internet Kontakte zu Kindern und Jugendlichen an. Nach scheinbar harmlosen Fragen zur Person befragen sie die Kinder beispielsweise nach ihren sexuellen Erfahrungen oder sie äußern sich über eigene Sexpraktiken. Schlimmstenfalls versuchen sie sogar, ein Treffen in der realen Welt zu vereinbaren.
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In welchem Zusammenhang können persönliche Daten abgefragt werden?
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- Häufig werden beim Registrieren für Angebote im Internet zahlreiche Daten abgefragt. Kinder müssen aber nicht jede Frage beantworten, um Angebote zu nutzen! Werden detaillierte Angaben als zwingend erforderlich bezeichnet, empfiehlt es sich, das Netzwerk oder den Chat zu wechseln.
- Grundsätzlich gilt: Weniger ist sicherer!
- Angebote, bei denen diese Daten abgefragt werden, sind: soziale Netzwerke, Chatrooms, Instant Messenger oder Gewinnspiele und sie sind bei Kindern sehr beliebt.
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Wie kann ich mein Kind beim richtigen Umgang mit seinen Daten unterstützen?
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- Viele Angebote im Internet richten sich an Kinder, das heißt aber nicht, dass sie auch kindgerecht sind. Umso mehr sind Kinder auf die Begleitung durch Erwachsene angewiesen:
Helfen Sie bei den ersten Schritten
- Helfen Sie Ihrem Kind bei Anmeldungen und Registrierungen im Internet. Denken Sie sich z.B. gemeinsam eine E-Mail-Adresse oder einen Benutzernamen aus. Dies sollte nicht der echte Name sein. Besser sind Fantasienamen.
Nutzen Sie die Medien gemeinsam
- Fördern Sie gemeinsame Erlebnisse. Bearbeiten Sie z.B. gemeinsam Fotos für das Internet. Wählen Sie Bilder zusammen aus und erklären Sie, worauf zu achten ist.
Achten Sie auf Ihre Vorbildfunktion
- Geben Sie selbst viele Daten im Internet preis, um z.B. im Internet ein „Schnäppchen“ zu bestellen? Denken Sie daran, dass Sie für Ihre Kinder ein Vorbild sind. Zeigen Sie, wie es richtig geht!
Lassen Sie Ihr Kind erklären
- Interessieren Sie sich für das, was Ihr Kind im Internet macht. Fragen Sie nach und lassen Sie sich zeigen, welche Angebote Ihr Kind besonders mag.
- Geben Sie Ihrem Kind die Sicherheit, dass es zu Ihnen kommen kann, wenn etwas Ungewöhnliches oder Unangenehmes passiert. Reagieren Sie darauf nicht mit einem Internetverbot. Ihr Kind wird sein Problem sonst beim nächsten Mal für sich behalten.
Sprechen Sie über das Verhalten im Internet
- · Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass auch im Internet ein respektvoller Umgang mit anderen wichtig ist. Niemand möchte beleidigt und gemobbt werden oder ein Foto von sich im Netz finden, ohne vorher zugestimmt zu haben.
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Was fasziniert Kinder und Jugendliche an den modernen Medienangeboten?
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- Kinder und Jugendliche haben Spaß daran, sich in den virtuellen Gemeinschaften mit Gleichaltrigen zu treffen oder auch neue Freunde kennen zu lernen und sich auszutauschen. Über Fotos oder Videos haben sie das Gefühl, noch näher dran zu sein. Sich selbst zu präsentieren und zu sehen, wie sich andere darstellen, finden Kinder einfach toll
- Viele Angebote werden von einer Gruppendynamik getragen. Freunde und Klassenkameraden aus dem realen Leben rufen dazu auf, Mitglied in einem Netzwerk zu werden oder sich bei einem Instant Messenger-Dienst anzumelden. Die engeren sozialen Bindungen in den Freundeskreisen der Offline-Welt werden oft nur ins Internet übertragen.
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Kinder kennen sich meist besser mit der Handhabung elektronischer Medien aus als deren Eltern. Wo ist da meine Unterstützung gefragt?
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- Auch wenn viele Kinder mit den technischen Möglichkeiten des Internets vertraut sind, heißt das noch nicht, dass sie damit auch verantwortungsvoll umgehen können.
- Interessieren Sie sich für das, was Ihr Kind im Internet macht. Fragen Sie nach und lassen Sie sich erklären, welche Angebote Ihr Kind besonders mag und warum. Auf Seiten wie www.schau-hin.info können Sie sich zu einzelnen Angeboten informieren und Ihr Kind bei der Mediennutzung begleiten. Wichtig ist, dass Ihre Kinder spüren, dass Sie sich für ihre Medien interessieren.
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Welche Regeln im Umgang mit Kinderdaten kann ich mit meinem Kind vereinbaren?
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- Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind Sicherheitsregeln für den Umgang mit Instant Messengern, sozialen Netzwerken & Co:
Nicht online! Gib niemals persönliche Daten preis
Persönliche Daten wie Handy- oder Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail Adresse sind für Fremde aus dem Internet tabu. Das gilt auch für Dein Passwort. Verrate es niemandem außer Deinen Eltern.
Mach’s richtig! Zeige nicht zu viel von Dir
Auch wenn Dich Anbieter dazu auffordern, stelle niemals Fotos ein, die Dich eindeutig zu erkennen geben. Frage Dich, ob Du wirklich willst, dass die ganze Welt für immer Deine eingestellten Bilder sehen kann.
Sei misstrauisch! Personen, die Du im Internet triffst, sind nicht immer die, für die sie sich ausgeben
Nicht alle sagen im Internet die Wahrheit. Manche Nutzer stellen zum Beispiel falsche Fotos von sich ins Netz. Deshalb solltest Du auch niemals eine Internetbekanntschaft im echten Leben treffen – es sei denn in Begleitung Deiner Eltern oder eines Erwachsenen.
Klick weg! Brich Unterhaltungen ab, die unangenehm werden
Antworte niemals auf beleidigende Äußerungen. Nutze die Funktion „Melden und Ignorieren“. Sprich mit Deinen Eltern, wenn Dich jemand gezielt beleidigt. Kommt das wiederholt vor, bewahre beleidigende Texte und Fotos als Beweismaterial auf.
Denk dran! Geheimnisse erzählt man nur echten Freunden
Alles, was Du online stellst, ist öffentlich. E-Mails und Instant Messenger-Nachrichten sind nach dem Versenden unkontrollierbar. Überlege deshalb genau, was Du wem erzählst. Außerhalb des Internets vertraust Du schließlich auch nur Deinen besten Freunden und nicht dem ganzen Schulhof.
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Wie kann ich mein Kind überzeugen, dass es sich auch an die Regeln hält?
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- Reine Verbote helfen wenig. Kinder müssen die Funktionsweise der Medien verstehen, sie müssen das „Warum“ kennen, damit sie nicht leichtfertig mit ihren Daten umgehen.
- Die wenigsten Kinder wollen ihre Fotos online stellen, wenn sie gefragt werden und man ihnen sagt, dass die Bilder ewig im Netz verbleiben und jeder Nutzer auf der Welt sie ansehen kann. Klären Sie Ihre Kinder also darüber auf, wie die Medien funktionieren.
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Ab welchem Alter sind soziale Netzwerke, Chatrooms und Instant Messenger geeignet?
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- Kinder können sich mit dem Internet und den Angeboten vertraut machen, wenn Sie die Lese- und Schreibfertigkeit erlangt haben.
- Frühestens dann können sie anfangen, spezielle Angebote für Kinder zu nutzen.
- Aufgrund der vielfältigen Risiken, die die Teilnahme an sozialen Netzwerken oder Chats birgt, sollten Kinder unter 13 Jahren nur sichere Kinderangebote nutzen, nach Möglichkeit in Begleitung der Eltern.
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Was sind gute Kinderangebote zum Einstieg?
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13.1 Chats
- Sichere Chats für Kinder finden Sie auf Kinderseiten, zum Beispiel auf:
- www.seitenstark.de (ab 8 Jahren)
- www.kindernetz.de (ab 8 Jahren)
- www.tivi.de (ab 8 Jahren)
- www.toggo.de (ab 10 Jahren)
- Internet-Sicherheitstipps zu Chats erhalten Sie auch über die deutschsprachige Suchmaschine für Kinder „Blinde Kuh“, www.blinde-kuh.de.
13.2 Soziale Netzwerke
- Einige soziale Netzwerke wenden sich direkt an Kinder. Das heißt aber nicht, dass sie auch kindgerecht sind. Im Gegenteil: Das Sicherheitsniveau ist bei fast allen Netzwerken verbesserungsbedürftig. Die Betreiber sind jedoch bemüht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und hier für mehr Sicherheit zu sorgen.
- Erst langsam werden die Betreiber ihrer Verantwortung gerecht.
- Ein kindgerechtes Angebot ist der „tivi Treff“ vom ZDF oder das SWR „Kindernetz“. Mitglieder können eine eigene Homepage anlegen, neue Freunde finden und in Foren und Chats diskutieren. Voraussetzung ist, dass Eltern ihr schriftliches Einverständnis zur Anmeldung geben. Mitglied werden dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren.
13.3 Instant Messenger
- Kinder sollten nur Messenger nutzen, die Sicherheitseinstellungen ermöglichen. Beispielsweise sollten Kinder nur Nachrichten von Freunden erhalten können und nicht von fremden Personen.
- Aktuell gibt es mit dem „Windows Live Messenger für Kids“ einen Instant Messenger, der speziell für Kinder geeignet ist.
13.4 Foto- und Videoplattformen
- Die bekannten Foto- und Videoplattformen wie Flickr oder YouTube sind nicht kindgerecht. Häufig wird nicht oder viel zu spät kontrolliert, welche Bilder hochgeladen werden. Kinder kommen schnell und ohne es darauf anzulegen mit jugendgefährdenden Inhalten in Berührung.
- Leider gibt es in diesem Bereich keine speziellen Angebote für Kinder, die ein ausreichendes Maß an Sicherheit gewähren. Deshalb sollten diese Plattformen von Kindern nur in Begleitung der Eltern genutzt werden.
- Sichere Chats für Kinder finden Sie auf Kinderseiten, zum Beispiel auf:
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Woran erkenne ich geeignete soziale Netzwerke?
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- Kinder sollten Netzwerke nur nutzen, wenn zumindest folgende Sicherheitseinstellungen möglich sind:
- Einstellung anschalten, dass nur Freunde die Seite sehen dürfen. Vorteil: Fremde können das Profil nicht ausspähen.
- Einstellung ausschalten, nach der das eigene Profil auf der Startseite des Netzwerkes vorgestellt wird. Vorteil: Fremde werden nicht auf einen aufmerksam.
- Einstellung anschalten, dass das Fotoalbum nur für Freunde sichtbar ist. Vorteil: Fremde können nicht direkt persönliche Fotos sehen.
- Kinder sollten Netzwerke nur nutzen, wenn zumindest folgende Sicherheitseinstellungen möglich sind:
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Woran erkenne ich geeignete Instant Messenger?
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- Kinder sollten nur Instant Messenger nutzen, die folgende Eigenschaften erfüllen:
- Sichere Vorkonfiguration: Nur das Chatten mit Freunden soll möglich, Dateiversand bzw. Webcam-Übertragungen müssen ausgeschaltet sein.
- Datensparsamkeit: Es darf keine Abfrage bzw. Veröffentlichung persönlicher Daten von Kindern (z.B. vollständiger Name, Adresse, Wohnort, Schule, sonstige Kontaktdaten) möglich oder nötig sein.
- „Hilfe zur Selbsthilfe“: Es sollte eine leicht bedienbare Ignorierfunktion geben, um lästige Chat-Partner ausblenden zu können.
- Unterstützung im Notfall: Es sollte einen überall verfügbaren Notrufknopf geben, damit Kinder Hilfe und Betreuung durch Erwachsene erbitten können. Hier können Eltern informiert werden, aber auch die Betreiber des Kommunikationsdienstes müssen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, die qualifiziert und zeitnah auf Hilferufe von Kindern reagieren.
- Speicherung des Messenger-Dialogs: Die Nachrichten sollten gespeichert werden, um gegebenenfalls Beweise sichern zu können.
- Kindgeeignete Chat-Umgebung: Es dürfen keine Links auftauchen, die Kinder auf ungeeignete Seiten führen (z.B. Dating-Angebote). Ebenso sollte keine Werbung für Erwachsene eingeblendet werden. Besser sind Hinweise auf für Kinder geeignete Surftipps und Suchmöglichkeiten. Außerdem sollte das Design Kinder ansprechen. Es muss die Übersichtlichkeit gewährleisten sowie bunt und individuell für Kinder zu gestalten sein.
- Kinder sollten nur Instant Messenger nutzen, die folgende Eigenschaften erfüllen:
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Was ist grundsätzlich beim Einstellen von Fotos und Videos im Internet zu beachten?
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- Beim Einstellen von Fotos und Videos in das Internet müssen grundsätzlich zwei Dinge beachtet werden: Erstens dürfen Kinder auf den Fotos und Videos nicht eindeutig zu erkennen sein, zweitens müssen Kinder beim Einstellen daran denken, die Rechte anderer an den eingestellten Bildern zu beachten.
- Regeln für die Nutzung von Fotos / Videos im Internet:
Bildauswahl gemeinsam treffen
Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern eine Vorauswahl an Fotos treffen. Es ist möglich, einerseits das Bedürfnis der Kinder zu befriedigen, mit den Motiven etwas über sich zu erzählen, und zugleich die Sicherheit der Kinder zu wahren. Grundsätzlich gilt: Je undeutlicher eine Person zu erkennen ist, desto besser. Mit Mütze oder Sonnenbrille, von weitem oder von der Seite sind Personen nicht klar zu erkennen. Es sollte auch darauf geachtet werden, was der Kamera- oder Fotoausschnitt zeigt und welche Informationen er damit bekannt gibt. Bilder vom Urlaubsort, von Tieren oder der Landschaft können dagegen bedenkenlos eingestellt werden.
Persönliche Angaben vermeiden
Schöne Fotos werden gerne kommentiert. Doch auch bei Bildunterschriften gibt es gewisse Regeln zu beachten. Eltern sollten ihre Kinder unbedingt darauf hinweisen, dass Vor- und Nachnamen, Wohnort oder gar Anschrift und Telefonnummern nicht angegeben werden dürfen.
Persönlichkeitsrechte Dritter gewährleisten
Sind auf den Fotos Geschwister oder Freunde abgebildet, müssen diese um Erlaubnis gefragt werden. Auch im Internet gilt: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild.
Urheberrechte beachten
Rechte Maustaste und „Kopieren“, dann „Einfügen“ – so schnell lassen sich schöne Fotos oder Ausschnitte von Stadtplänen und Karten aus dem Internet auf die eigene Seite kopieren. Doch Vorsicht! Es ist nicht erlaubt, sich die Dateien von fremden Seiten zu klauen. Will man fremde Fotos und Videos auf der eigenen Webseite oder im Profil des sozialen Netzwerkes einbinden, muss der Urheber vorher zustimmen.
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Welche Risiken gibt es bei der Nutzung von Foto- und Videoplattformen?
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- Betrachtet das Kind nur die Fotos und Videos auf den Plattformen, nutzt sie also passiv, besteht das Risiko der Konfrontation mit problematischen oder sogar jugendgefährdenden Inhalten wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornografie und rechtsextremer Propaganda.
- Nimmt das Kind aktiv an solchen Communities teil und stellt selbst Fotos oder Videos ein, bestehen die gleichen Datenschutzrisiken wie bei Chats und Netzwerken.
- Bei Foto-Communities besteht in den speziellen Battle-Funktionen eine Gefahr. Dabei zeigen jeweils zwei Nutzer Bilder von sich, die von anderen Nutzern bewertet werden. Um viele Punkte zu bekommen, stellen Kinder Fotos ein, auf denen sie oftmals versuchen, besonders sexy zu sein. Dabei schaukeln sie sich gegenseitig so weit hoch, dass die Bilder sehr freizügig werden. Solche Bilder sind nicht nur medienrechtlich unzulässig, sondern ziehen auch unerwünschte Kontaktanfragen von Fremden nach sich.
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Wie können Eltern gegen ungewollte Veröffentlichungen vorgehen?
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- Ist ein Foto oder Video ohne Wissen oder Zustimmung Ihres Kindes im Internet veröffentlicht worden, sollten Sie schnell aktiv werden.
- Schritt 1: Fordern Sie die verantwortliche Person auf, das Material aus dem Internet zu entfernen.
- Schritt 2: Reagiert die Person nicht oder ist sie nicht zu ermitteln, kontaktieren Sie den Seitenanbieter und fordern ihn auf, das Foto oder Video zu löschen.
- Schritt 3: Haben Sie damit auch keinen Erfolg, erstatten Sie Anzeige und wenden Sie sich an einen sachkundigen Anwalt.
- Wurden die Fotos oder Videos durch eine unbekannte Person auf ein Online-Portal gestellt, sollten Sie sich an den Betreiber des Portals wenden. Viele Portale bieten für diese Fälle ein Vorgehen zur Lösung des Problems an.
- Inzwischen bieten auch Unternehmen das Löschen von Fotos und Videos im Internet an. Allerdings ist das eine recht teure Angelegenheit. Und Eltern sollten wissen: 100prozentige Sicherheit, dass die Bilder aus dem Internet verschwinden, gibt es nicht.
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Warum ist Mobbing im Internet für Kinder besonders schlimm?
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- Cyber-Bullying ist unter Kindern und Jugendlichen (und auch Erwachsenen) weit verbreitet. Die Opfer leiden besonders, weil das Publikum unüberschaubar groß ist, sich die Inhalte rasend schnell verbreiten und der Terror nach der Schule über Computer und Handy im Kinderzimmer weitergeht.
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Woran erkenne ich, ob mein Kind mittels moderner Medien gemobbt wird?
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- Mobbing im Internet (Cyber-Bullying) ist für Außenstehende schwer zu erkennen. Oftmals wird der Ernst der Lage verkannt.
- Jedes Kind reagiert unterschiedlich auf die Schikane aus dem Netz. Einige Kinder sind eingeschüchtert und trauen sich nicht mehr, sich am Schulunterricht zu beteiligen. Sie ziehen sich zurück, um keine Angriffsfläche mehr zu bieten. Andere Kinder werden aggressiv oder krank.
- Achten Sie auf die Signale Ihres Kindes und nehmen Sie Verhaltensänderungen ernst.
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Was können Eltern tun, wenn ihr Kind Opfer von Cyber-Bullying ist?
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- Das wichtigste ist: Sobald der Vorfall auftritt, sollten Sie handeln.
- Erster Schritt: Beweise sichern. Machen Sie einen Screenshot der unerwünschten Fotos und Informationen und notieren Sie die Namen/Nicknames der verantwortlichen Nutzer.
- Zweiter Schritt: Den Betreiber der Community, in der die Bilder oder Inhalte aufgetaucht sind, dazu auffordern, diese umgehend zu löschen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich an eine Beschwerdestelle wie z.B. www.jugendschutz.net wenden.
- Dritter Schritt: Bei massiven Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte oder bei Fällen von Cyber-Bullying sollten Sie die verantwortlichen Nutzer bei der Polizei zur Anzeige bringen.
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Wie ernst ist Mobbing im Internet?
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- Mobbing im Internet (Cyber-Bullying) ist nicht einfach auszumachen. Oftmals wird von den Erwachsenen der Ernst der Lage verkannt.
- Deshalb unterschätzen Erwachsene häufig, wie sehr die Opfer darunter leiden.
- Dabei ist Belästigung über das Internet ein ernstzunehmendes Vergehen und strafbar. Opfer können gegen Mobbing rechtlich vorgehen. Zu den Straftatbeständen gehören laut Strafgesetzbuch insbesondere folgende Vergehen: Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Nachstellung (§ 238) StGB, Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB).
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Wie kann man Cyber-Bullying vorbeugen?
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- Kein Kind hat Schuld, wenn es Opfer von Cyber-Bullying wird. Werden bestimmte Sicherheitsmaßnahmen befolgt, kann das Risiko, Opfer von Mobbing zu werden, reduziert werden.
- Sicherheitstipps für Ihre Kinder:
Schütze Deine Privatsphäre
Je weniger Informationen andere Nutzer von Dir haben, desto geringer ist die Angriffsfläche. Verrate niemandem Dein Passwort, damit keiner in Deinem Namen Unsinn anstellt.
Überlege, was Du schreibst
Im Internet ist nichts privat und jede Nachricht kann weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Überlege also genau, welche Informationen Du wem anvertraust.
Nimm nichts einfach hin
Reagiere nicht darauf, wenn Dich jemand belästigt. Mit dem „Ignore“-Button (ein digitaler Schalter), den einige Anbieter haben, kannst Du die Person ausblenden. Ist die Belästigung nicht einmalig, sprich mit Deinen Eltern darüber.
Bewahre die Beweise auf
Ob Mails oder Sofortnachrichten – fertige Kopien, Screenshots und Ausdrucke an. Dies hilft Dir, wenn Du Dein Recht einforderst und Dich gegen diese Angriffe zur Wehr setzt.
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Wie kann ich verhindern, dass mein Kind unerwünschte Werbung erhält?
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- Kinder können ihre private E-Mail-Adresse vor unerwünschter Werbung schützen, indem sie sich eine zweite Adresse für die Nutzung von Internetangeboten einrichten. Diese Adresse sollte nicht den echten Namen des Kindes beinhalten.
- Freundes-Adresse: Diese Adresse wird nur genutzt, um Freunden Mails zu schreiben und aus dem Freundeskreis elektronische Post zu erhalten. Wenn diese Adresse nicht an Fremde weitergegeben wird, bleibt das Postfach geheim.
- Registrier-Adresse: Mit dieser Adresse kann sich das Kind in Chats anmelden oder sich für bestimmte Angebote registrieren und an Gewinnspielen auf Kinderseiten teilnehmen. Diese E-Mail-Adresse sollten Eltern regelmäßig überprüfen. Durch die Veröffentlichung im Internet kann es sein, dass Werbemails (Spam) an die Adresse geschickt werden. Richten Sie gegebenenfalls eine neue Adresse ein, wenn zu viel Spam-E-Mails eingehen.
- Damit Kinder wissen, wann sie welche E-Mail-Adresse verwenden können, ist es wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern sprechen und gemeinsam klare Regeln vereinbaren.
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Wie bleibt die Freundes-E-Mail-Adresse „sauber“?
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Keine persönlichen Daten weitergeben!
Name, Alter oder Wohnort dürfen nicht als Teil der Mail-Adresse verwendet werden. Besser einen Fantasiebegriff wählen, der keine Rückschlüsse auf die Person zulässt: z.B. limo123@mail4kidz.de.
Die private E-Mail-Adresse ausschließlich Freunden weitergeben!
Die Adresse nirgendwo veröffentlichen: Nicht auf der eigenen Homepage, in keinem Forum oder Chat und auch nicht an Personen weitergeben, die man nur aus dem Internet kennt.
Adresse geheim halten!
Auch Freunde anweisen, dass sie die Adresse nicht weitergeben dürfen. Links wie „Sende diese Seite an Freunde“ machen die Adresse bereits öffentlich!
Keine Kettenbriefe weiterleiten!
Dies gilt auch, wenn sie von Freunden stammen. Kettenbriefe dienen oft zur Erfassung von E-Mail-Adressen, die dann in Werbeverteilern landen.
Unbekannte E-Mails löschen!
Gehen doch einmal E-Mails von unbekannten Absendern ein, sollten diese gelöscht werden. Das geht bei den meisten Anbietern auch automatisch, wenn vorher die entsprechende Einstellung bei der E-Mail-Einrichtung gewählt wurde.
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Wie kann ich eine sichere E-Mail-Adresse einrichten?
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- Es gibt Anbieter, die kindgerechte E-Mail-Adressen anbieten. Diese unterscheiden sich deutlich von den bekannten E-Mail-Providern für Erwachsene.
- Eine kindgerechte Adresse für den Einstieg können Eltern mit Kindern im Grundschulalter z.B. bei www.grundschulpost.de einrichten. Der Dienst wird von der ZUM (Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.) angeboten. Damit das E-Mail-System kindgerecht ist, wird das Schreiben und Empfangen von E-Mails beschränkt.
- Unabhängig vom Anbieter sollten die Adressen so gewählt werden, dass der wirkliche Name und das Alter des Kindes nicht daraus hervorgehen. Vermeiden Sie Namen wie Sandra1997@domain.de oder sandrameier@domain.de
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Welche Probleme gibt es, wenn Kinder an Gewinnspielen teilnehmen?
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- Über Gewinnspiele versuchen Unternehmen junge Nutzer werblich anzusprechen.
- Gewinnspiele im Internet bestehen meist aus einer Mischung zwischen Unterhaltung und Werbung. Problematisch ist, dass Kinder die Werbung oft nicht klar von den Informationen trennen können. Außerdem werden Kinder dazu aufgefordert, persönliche Daten anzugeben. Die Daten werden entweder verkauft oder dazu genutzt, um die Kinder mit den Informationen gezielt anzusprechen.
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Woran erkenne ich „Betrügereien“ im Netz?
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- Bei vielen Angeboten im Internet werden die Nutzer gezielt in die Irre geführt. Gerade Kinder erkennen kostenpflichtige Angebote nicht so leicht.
- Bei allen Angeboten, die ein kostenloses „Gewinnspiel“, ein „Gratisangebot“ oder eine „Clubmitgliedschaft“ versprechen, sollte man besonders gründlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen, ob nicht irgendwo eine Kostenfalle versteckt ist.
- Spätestens wenn verschiedenste private Daten oder gar Bankdaten abgefragt werden, sollte man besonders vorsichtig sein. Oft ist das „Kleingedruckte“ am Seitenrand oder hinter Sternchen * versteckt. Wenn bei einem Angebot von Mindest-Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen die Rede ist, weist das auf ein kostenpflichtiges Angebot hin.
- Weiterhin ist zu prüfen, ob im Impressum Identität und Anschrift angeben sind und ob eine ordnungsgemäße Belehrung über den Vertragswiderruf zu finden ist.
- Bei vielen Angeboten im Internet werden die Nutzer gezielt in die Irre geführt. Gerade Kinder erkennen kostenpflichtige Angebote nicht so leicht.
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Was sollte ich beachten, wenn mein Kind bei Gewinnspielen im Internet mitmachen möchte?
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- Kinder sollten ihre Eltern fragen, bevor sie an Gewinnspielen teilnehmen.
- Es sollten nur die nötigsten Informationen angegeben werden, am besten nur eine separat für Anmeldungen im Internet eingerichtete E-Mail-Adresse. Werden mehr Informationen abgefragt, ist von einer Teilnahme abzusehen.
- Immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen.
- Kinder sollten nur bei Gewinnspielen auf bekannten Kinder-Internetseiten teilnehmen.
- E-Mails mit dem vermeintlichen Gewinn aus einem Gewinnspiel, an dem man gar nicht teilgenommen hat, sollten ignoriert werden. Oftmals handelt es sich hierbei nur um SPAM (Werbe-E-Mails) und das Sammeln von Daten zum Verkauf.
- Kinder sollten ihre Eltern fragen, bevor sie an Gewinnspielen teilnehmen.
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Müssen Eltern für Ihre Kinder haften?
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- Teilt der Anbieter die Bedingungen nicht mit und stellt trotzdem Kosten in Rechnung, müssen Sie diese nicht zahlen. Behauptet ein Anbieter, dass Ihr minderjähriges Kind ein (vermeintlich kostenloses) Abo abgeschlossen hat, ist der Vertrag unwirksam, wenn die Eltern die Genehmigung verweigern. Denn auch im Internet gilt: Voll geschäftsfähig ist man erst mit 18 Jahren. Minderjährige ab Vollendung des 7. Lebensjahres sind lediglich beschränkt geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte, durch die Ihr Kind nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil hat, müssen von Ihnen als gesetzliche Vertreter genehmigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Sobald Ihr Kind eine Verpflichtung eingeht, was bei einem Abo der Fall ist, kann nicht mehr nur von einem rechtlichen Vorteil zugunsten Ihres Kindes ausgegangen werden. Weisen Sie den Anbieter mit einem Brief darauf hin, dass Sie dem Vertrag nicht zustimmen. Weitere Infos und Musterbriefe gibt es z.B. bei der Verbraucherzentrale Berlin auf www.vz-berlin.de.
- Ein Vertrag, den Ihr Kind nach Vollendung des 7. Lebensjahres abschließt, kann auch ohne Ihre Zustimmung wirksam sein. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind die im Vertrag vereinbarte Leistung (z.B. den Kaufpreis) mit seinem frei verfügbaren Taschengeld oder mit Mitteln bezahlt, die Sie (oder ein Dritter mit Ihrer Zustimmung) Ihrem Kind zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben (sog. Taschengeldparagraph, § 110 Bürgerliches Gesetzbuch).
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Wo finde ich weitere Informationen
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- zum Umgang mit Chats
- Weitere Informationen finden Eltern in der Broschüre von jugendschutz.net „Chatten ohne Risiko“.
- Informationen bietet auch die Website www.chatten-ohne-risiko.net.
- Internet-Sicherheitstipps zu Chats erhalten Sie auch über die deutschsprachige Suchmaschine für Kinder „Blinde Kuh“, www.blinde-kuh.de.
- zum Umgang mit Netzwerken und Communities
- Informationen finden Eltern in der Broschüre des Familienministeriums „Ein Netz für Kinder“.
- Informationen finden Eltern in der Broschüre von klicksafe „Sicher in Social Communities“.
- Informationen finden Eltern in der Broschüre von jugendschutz.net „Surfen. Kinder sicher online“.
- Informationen finden Eltern in der Broschüre von klicksafe und des Vereins Internet ABC „Wissen wie’s geht. Tipps zum Einstieg von Kindern ins Netz“.
- Kinder bekommen auf www.blinde-kuh.de leicht verständlich aufbereitete Informationen zu Communities.
- zum Umgang mit Instant Messengern
- Hinweise zu Sicherheitseinstellungen bei Instant Messengern gibt es auf www.internet-abc.de/eltern/chatten-instant-messaging.php und
- www.chatten-ohne-risiko.de/index.php
- zum Umgang mit Cyber-Bullying
- Ein sehr umfangreiches Informationsangebot inklusive Unterrichtsmaterialien zum Cyber-Bullying gibt es auf www.klicksafe.de.
- Hinweise zum Umgang mit Mobbing gibt es auf der Internetseite www.mobbing.seitenstark.de.
- Der Comic-Flyer “FERTIGMACHEN“ von handysektor richtet sich direkt an Kinder und ist online unter www.handysektor.de verfügbar.
- Für ein direktes Gespräch können sich Betroffene an die telefonische Beratung der „Nummer gegen Kummer“ wenden. Die Telefonnummer für Eltern ist 0800 1110 550. Die Telefonnummer für Jugendliche ist 0800 1110 333.
- zum Umgang mit Gewinnspielen
- Bei der Verbraucherzentrale Berlin auf www.vz-berlin.de gibt es weitere Informationen und Musterbriefe.
- Auf www.klicksafe.de gibt es Tipps für den Umgang mit Gewinnspielen.
- zum Umgang mit Chats


