17.06.2011

Tipps für Eltern: Altersfreigabe bei Filmen – 1/3

Kinder lieben Filme, doch nicht alle sind auch für Kinderaugen geeignet. Was viele Eltern nicht wissen: Die Alterskennzeichnung sagt nichts über den pädagogischen Wert eines Films aus. SCHAU HIN! gibt Empfehlungen, worauf bei Filmen für Kinder zu achten ist.

Altersfreigabe bei Filmen

Egal ob im Kino, auf DVD oder Blu-ray, auf Videokassette oder nur als Werbefilm – in Deutschland wird jeder Film vor der Veröffentlichung einer Altersfreigabeprüfung unterzogen. Diese wird durch die Einrichtung Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK) vorgenommen.

Die FSK unterteilt die Filmfreigaben dabei nach fünf Altersstufen:

  • FSK ab 0 freigegeben (ohne Altersbeschränkung)
  • FSK ab 6 freigegeben
  • FSK ab 12 freigegeben
  • FSK ab 16 freigegeben
  • FSK ab 18 freigegeben (keine Jugendfreigabe)


Eine Sonderform stellen Kinofilme dar, die ab 12 Jahren freigegeben werden: Bei Begleitung durch die Eltern dürfen diese Filme auch bereits von Kindern ab 6 Jahren angeschaut werden.

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